DIE LEISTUNGEN DES ARCHITEKTEN NACH HOAI

Die Leistungen des Architekten umfassen: Organisation, Koordination sowie Qualitäts- und Kostenkontrolle eines Bauvorhabens. Das Gesamtspektrum der Architektenleistungen bei Gebäuden gliedert sich in 9 Leistungsphasen.

Jede Leistungsphase hat ihre zugeordneten Arbeitsaufgaben, bei denen zwischen Grundleistungen und extra zu vergütenden besonderen Leistungen unterschieden wird. Die einzelnen Leistungsphasen sind je nach Umfang ihrer Arbeitsaufgaben unterschiedlich stark gewichtet, was in Prozent aller Leistungen eines Vollarchitekturauftrags ausgedrückt. Die Beschreibung der Leistungsphasen und ihr prozentualer Anteil sind in § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgeführt und nachfolgend in Auszügen dargestellt:

LEISTUNGSPHASE 1: GRUNDLAGENERMITTLUNG (3 %)

Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Hinweise zur Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Beratung zum gesamten Leistungsbedarf.

Besondere Leistungen:
Standortanalyse u.a.

LEISTUNGSPHASE 2: VORPLANUNG (PROJEKT- UND PLANUNGSVORBEREITUNG; 7 %)

Analyse der Grundlagen. Abstimmen der Zielvorstellungen einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, Strichskizzen mit erläuternden Angaben. Integrieren der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Kostenschätzung nach DIN 276. Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse.

Besondere Leistungen:
Aufstellen eines Finanzierungsplans und Mitwirkung bei der Kreditbeschaffung. Durchführen der Bauvoranfrage.

LEISTUNGSPHASE 3: ENTWURFSPLANUNG (SYSTEM- UND INTEGRATIONSPLANUNG; 11 %)

Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs. Objektbeschreibung mit Erläuterungen. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Kostenberechnung nach DIN 276. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen.

Besondere Leistungen:
Bewerten von Alternativen / Varianten mit Kostenuntersuchung, Kreditbeschaffung, Durchführen der Bauvoranfrage.

LEISTUNGSPHASE 4: GENEHMIGUNGSPLANUNG (6 %)

Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Besondere Leistungen:
Mitwirken bei Beschaffen der nachbarlichen Zustimmung. Unterstützung des Bauherren im Widerspruchsverfahren. Ändern der Genehmigungsunterlagen, soweit dies der Architekt nicht selber zu verantworten hat. Kreditbeschaffung. Durchführen der Bauvoranfrage.

LEISTUNGSPHASE 5: AUSFÜHRUNGSPLANUNG (25 %)

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung. Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis ggf. 1:1. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

Besondere Leistungen:
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.

LEISTUNGSPHASE 6: VORBEREITUNG DER VERGABE (10 %)

Aufstellen von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen. Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung Beteiligten.

Besondere Leistungen:
Aufstellen alternativer Leistungsbeschreibungen für bestimmte Leistungsbereiche.

LEISTUNGSPHASE 7: MITWIRKUNG BEI DER VERGABE (4 %)

Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote. Verhandlung mit Bietern. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote. Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung. Mitwirken bei der Auftragserteilung.

LEISTUNGSPHASE 8: OBJEKTÜBERWACHUNG (BAUÜBERWACHUNG; 31 %)

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes. Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung.

Besondere Leistungen:
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes.

LEISTUNGSPHASE 9: OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION (3 %)

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Besondere Leistungen:
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Objektbeobachtung und Baubegehungen nach der Übergabe. Sicherheitsleistungen.